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Unser Betreuungsangebot

Alle Leistungen, welche die Hebamme während der Schwangerschaft, bei der Geburt und im Wochenbett erbringt, werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. 

Bei privat versicherten Frauen rechnet die Hebamme direkt mit der Frau entsprechend der privaten Hebammengebührenverordnung des jeweiligen Bundeslandes ab. Es empfiehlt sich grundsätzlich, die Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung vor dem ersten Hebammenkontakt zu klären.

SCHWANGERSCHAFTSVORSORGE

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Jede gesetzlich versicherte Schwangere hat Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft durch Hebammen und Frauenärzte. So will es der Gesetzgeber (§ 24 d Satz 1 SGB V).
Sie als Schwangere haben das Recht zu wählen, ob Sie die Schwangerenvorsorge im Wechsel von Hebamme und Arzt/ Ärztin oder alleinig bei einer der Berufsgruppen durchführen lassen möchten.

Wenn keine Risikoschwangerschaft vorliegt und die Schwangere gesund ist führe ich fast alle Untersuchungen eigenverantwortlich durch, die im Mutterpass vorgesehen sind. Dabei orientiere ich mich an die gültige Fassung der Mutterschaftsrichtlinien. Dazu gehören zum Beispiel die Kontrolle über das Wachstum und Lage des Babys sowie seiner Herztöne, Blut- und Urinuntersuchungen der Schwangeren auf bestimmte Infektionserkrankungen oder auch die Untersuchung auf Schwangerschaftsdiabetes.

Einzig die drei Ultraschalluntersuchungen, die laut Mutterschaftsrichtlinien empfohlen sind, werden von Hebammen grundsätzlich nicht angeboten.

Eine gemeinsame Begleitung der Schwangerschaft durch Arzt und Hebamme halte ich für sinnvoll und kann meiner Erfahrung nach für viele Frauen eine gute Variante der Schwangerschaftsbetreuung sein.

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Alle Untersuchungen, sowohl vor als auch nach der Geburt, werden direkt mit Ihrer gesetztlichen Krankenkasse abgerechnet.
Sind Sie privat versichert, rechne ich diese direkt mit Ihnen ab.

Im Rahmen eines ersten Kennenlernengesprächs informiere ich Sie über Inhalt und Umfang meiner Arbeit und gemeinsam überlegen wir, welches Betreuungskonzept am besten zu Ihnen passt.

HILFE BEI SCHWANGERSCHAFTSBESCHWERDEN

HIlfe bei Schwangeschaftsbeschwerden

Unterleibsschmerzen, Eisenmangel, Sodbrennen sind nur wenige Beispiele einer langen Liste von Beschwerden, welche in der Schwangerschaft auftreten können. Nicht bei jeder Frau und nicht immer gleich ausgeprägt.
In der Beratung klärt die Hebamme zunächst, ob es sich hierbei um eine Beschwerde handelt, die ärztliches Handeln bedarf und empfiehlt der Schwangeren ggf. ärztliche Konsultation.

In der Regel jedoch, lassen sich die Beschwerden auf die Schwangerschaft und die damit einhergehende körperliche Mehrbelastung zurückführen. Wir Hebammen verfügen über ein umfangreiches Wissen, wie die meisten Beschwerden zumindest gelindert werden können.

Arzt Ärztliche Untersuchung Schwangere F

WOCHENBETTBETREUUNG

Wochenbettbetreuung
Mutter und Kind

Nach der Geburt besuchen wir Hebammen Sie zu Hause. Unser Hauptaugenmerk liegt dabei auf das Gedeihen Ihres Kindes, seiner Entwicklung und der Wundheilung etwaiger Geburtsverletzungen und der ehemaligen Plazentahaftstelle. Ich nehme mir Zeit für die Klärung all Ihrer Fragen und überlege mit Ihnen gemeinsam, ob und welche Unterstützung Ihre Familie bedarf. Denn den einen Weg gibt es nicht.

Es gibt keinen „starren“ Rahmen, wie lange ich Sie nach der Geburt besuchen komme. Das hängt alleine von Ihrem Bedürfnis ab. Grundsätzlich aber besuche ich die Familien in der ersten Woche täglich (manchmal auch zweimal am Tag), dann in der zweiten Woche alle zwei Tag, in der dritten Woche alle drei Tage usw., bis Sie mich wieder „verabschieden“.

Einen gesetzlichen Anspruch auf Hebammenhilfe haben Sie im gesamten ersten Lebensjahr Ihres Kindes bezüglich seiner Ernährung.

Still und Ernährnsberatung

STILL- UND ERNÄHRUNGSBERATUNG

Stillen oder nicht stillen, mit Säuglingsmilchnahrung füttern oder nicht oder wenn ja: mit welcher?, wann zufüttern und mit was?, Brei aus dem Gläschen, lieber selber kochen oder gleich ganz auf Breikost verzichten?
Nicht selten ist die Ernährung des Kindes mit dem Thema Schlaf eng verknüpft. Viele Mütter suchen Rat, weil sie sich aufgrund des nächtlichen Stilles zunehmend erschöpft und ausgezehrt fühlen und daran dringend etwas ändern möchten.

Es gibt endlos vielen Fragen und Unsicherheiten zum Thema Ernährung des Babys bzw. Kleinkindes. Im gesamten ersten Lebensjahr hat jeder Mutter Anspruch auf Beratung zu diesem Thema durch eine Hebamme.
Im Gespräch überlegen wir gemeinsam, wie Sie die Ernährung Ihres Kindes oder allgemeine Verhaltensweisen verändern können. Manchmal braucht es gar nicht viel, damit eine Familie wieder zufrieden und ausgeruht ist.

Mutter Stillen Baby-

BEGLEITUNG BEI FEHLGEBURTEN

Fehlgeburten
Händchen halten

Was nur wenige wissen: Frauen haben einen Anspruch auf Begleitung bei und nach einer Fehlgeburt durch eine Hebamme in ihrem häuslichen Umfeld. Dies bedeutet, dass eine Frau, die ihre Schwangerschaft nicht beenden kann, bei sich zu Hause während der Geburt ihres Kindes -spätestens aber nach der Geburt- durch eine Hebamme betreut werden kann. Eine Fehlgeburt muss weder zwingend in einer Geburtsklinik stattfinden noch mit einer Ausschabung der Gebärmutter nachversorgt werden.

Frauen und Paare entscheiden sich häufig für eine Hebammenbetreuung in ihrem Zuhause, da sie zum einen nicht auf medizinische Kompetenz verzichten wollen und zum anderen ein großes Bedürfnis haben nach Ruhe, Zeit und „Raum“ für ihre Trauer.

Während und nach der Geburt eines nicht lebensfähigen Kindes kann eine Situation entstehen, die klinische Unterstützung bedarf. Die Hebamme wird dann den Transport in eine Klinik veranlassen.
In den meisten Fällen jedoch können die Frauen und Paare aber einfach zu Hause bleiben und in Ruhe und nach ihren Wünschen von ihrem Kind Abschied nehmen.

Die Betreuung nach der Geburt beinhaltet zum Beispiel die Förderung der Rückbildung der Gebärmutter, Kontrolle der Nachblutungen, Rückbildungsgymnastik und selbstverständlich Unterstützung bei der Trauer über den Verlust des eigenen Kindes.

Erste Kontaktaufnahme mit der Hebamme

Bitte bringe zu dem Erstgespräch deine Versichertenkarte und deinen Mutterpass mit.

Jede gesetzlich versicherte Schwangere hat einen Anspruch darauf, eine Hebamme in der Schwangerschaft kennenzulernen. In diesem sogenannten Erstgespräch erhebt die Hebamme die persönlichen Daten der Schwangeren und notiert diese in ihrer elektronischen Akte. Darüber hinaus verschafft sie sich einen Überblick über den bisherigen Schwangerschaftsverlauf, indem sie sich den Mutterpass besieht und eine Anamnese erhebt. Dies dient dazu, mögliche Besonderheiten im weiteren Schwangerschaftsverlauf zu erkennen und die Zeit des Wochenbettes gut vorzubereiten.

Darüber hinaus stellt die Hebamme ihren Behandlungsvertrag der Schwangeren vor. Dieser beschreibt die Arbeitsweise der Hebamme, wie zum Beispiel ihr Angebot, ihre Erreichbarkeit, Urlaubszeiten, usw..

Wichtig zu wissen: dieses Erstgespräch kann eine Schwangere nur einmal in ihrer Schwangerschaft in Anspruch nehmen. Hat eine Schwangere bereits eine Hebamme in dieser Schwangerschaft kennengelernt, kann eine zweite Hebamme kein Erstgespräch mehr mit der Krankenkasse abrechnen und muss der Schwangeren dieses Gespräch in Rechnung stellen (76,62€, Stand: 09/2022).

Privatversicherte Schwangere klären bitte vorab die Übernahme von Hebammenleistungen vor der ersten Kontaktaufnahme mit der Hebamme.

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Wir bilden aus. Das bedeutet, dass zukünftige Hebammen, die das Fach Hebammenwissenschaften studieren, einzelne Praxismodule in unserer Praxis absolvieren. Für unser Team ist dies eine große Freunde, da die Studierenden mit einer großen Offenheit und Neugierde den Hebammenberuf erlernen und mit sehr viel Feingefühl und Respekt sich „unseren“ Familien gegenüber zeigen. Aus organisatorischen Gründen kann eine Hebammenbetreuung daher nur mit dem Einverständnis der Studierendenteilnahme in Anspruch genommen werden.

Kontakt

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MAISON DE LA FAMILLE

MAISON DE LA FAMILLE

HEBAMMENPRAXIS JANA SIEDENBURG

Potsdamer Straße 6a

27576 Bremerhaven

Kontakt@maisondelafamille.de

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Anfragen zur Hebammenbetreuung oder zu Kursen bitte Dienstags 10-12 Uhr und

Donnerstags 12-14 Uhr unter 0157 531 25 300.

Wir freuen uns von dir zu hören!

Vielen Dank für deine Nachricht!

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